Ab 13.11.2021 sind nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz wieder kostenlose Bürgertestungen für alle Personen ohne Krankheitssymptome 1x pro Woche möglich. Unbegrenzte Testmöglichkeiten besten für folgende Personengruppen:
- Personen, bei denen aufgrund einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung nicht möglich ist.
- Schwangere (befristet bis 31.12.21 alle, danach nur noch im 1. Trimenon).
- Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren (befristet bis 31.12.21)
- Personen mit nachgewiesener Infektion zur Freitestung aus der Quarantäne.
- Kontaktpersonen, gefährdetes Personal.
- Tests vor ambulanten Operationen, Krankenhausaufenthalten oder bei Ausbrüchen in Pflegeheimen. Hier müssen die Tests von den jeweiligen Institutionen übernommen werden.